“Die weitere Zwangsbeglückung der Bürger, im Fall von Wien-Margareten, mit einer sogenannten „Begegnungszone“ in der Kettenbrückengasse ist eine einzige Verhöhnung der Bürgerinnen und Bürger und der Bezirksvertretung durch die grüne Vizebürgermeisterin Brigitte Hebein. Während etwa im 5. Wiener Gemeindebezirk hunderte Unternehmer durch die schwarz-grünen Zwangsmaßnahmen vor dem Aus stehen, und tausende Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz bereits verloren haben bzw. in Kurzarbeit geschickt wurden, verordnet Hebein vom grünen Rathaus-Kommandotisch aus eine Verkehrsberuhigung. Da kann man nur sagen: Thema absolut verfehlt, Frau Vizebürgermeister„, so FPÖ-Klubobmann Dr. Fritz Simhandl.
„Wenn die Margaretner Bürgerinnen und Bürger Verkehrsberuhigungen wie Begegnungszonen wollen, dann werden solche Projekte im Rahmen der partizipativen Bürgerbeteiligung erarbeitet oder in den Gremien der Bezirksvertretung diskutiert und beschlossen. Dass hier ein schwarz-grünes Ermächtigungsgesetz auf Bundesebene von einer Vizebürgermeisterin dazu verwendet wird, in einer Krisensituation einfach Fakten zu schaffen, zeigt von der mangelnden demokratiepolitischen Sensibilität mit der hier die Grünen agieren“, so Simhandl weiter.
„Als FPÖ-Fraktion werden wir in der nächsten Bezirksvertretung im Mai eine Protestresolution gegen die Vorgangsweise der grünen Vizebürgermeisterin einbringen, und ich fordere die anderen Fraktionen, insbesondere auch die Kollegen der Grünen und der ÖVP, dazu auf, diese Resolution zu unterstützen. Für mich bleibt es jedenfalls unverständlich, dass hier wieder besseres historisches Wissen, - und das gerade auch bei den Grünen, in einem Klima der autoritären Befehls- und Zwangsgewalt eine Gesundheitskrise ausgenutzt wird, um eigene ideologische Standpunkte durchzusetzen. Für die Margaretner Bürgerinnen und Bürger bleibt zu hoffen, dass die verkehrsberuhigte Kettenbrückengasse in den nächsten Monaten nicht zu einem Warteraum der vielen tausenden arbeitslosen Menschen wird, die unter den aktuellen Maßnahmen von ÖVP&Grünen gegen Arbeitnehmer und Unternehmer die Zeche zahlen müssen“, so Simhandl abschließend.